Kosten

Gesetzlich Versicherte:

Ab dem 01.07.2021 können gesetzlich Versicherte aller Krankenkasse in meiner Praxis behandelt werden, da ich nun auch über eine Kassenzulassung verfüge. 

 

Privat oder Beihilfe Versicherte:  

Ich arbeite als psychologische Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt der Verhaltenstherapie, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist. Private Krankenkassen oder Beihilfestellen übernehmen i.d.R. die Kosten der Psychotherapie, die von psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt wird.
Die Kosten für Psychotherapie werden größtenteils erstattet, hierzu prüfen Sie bitte unbedingt ihre individuellen Vertragsbedingungen. Die Vorgehensweisen und Voraussetzungen der Kostenübernahme gestalten sich auch jeweils unterschiedlich, daher erfragen Sie gerne direkt vorab bei ihrer Versicherung, welche Schritte erforderlich sind (ggf. gibt es Formulare, die zur Beantragung erforderlich sind). 

 

Beihilfe

Zunächst werden von der Beihilfe 5 sogenannte probatorische Sitzungen für die Verhaltenstherapie übernommen. Hiernach können psychotherapeutische Leistungen nur nach vorheriger Anerkennung durch die Behihilfefestsetzungsstelle übernommen werden. Hierzu wird ein dementsprechender Antrag gestellt. Bitte informieren Sie sich vorab bei ihrer zuständigen Beihilfestelle.

 

Selbstzahler

Das Honorar wird individuell vereinbart und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).